INFOS FÜR ARBEITGEBER
Was muss mein Arbeitgeber wissen, wenn ich mich für eine Mitgliedschaft interessiere?
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Unternehmen zu haben, kann ein enormer Vorteil sein. Nicht nur, weil sie sich direkt als Sicherheits-, Gesundheits oder Brandschutzbeauftragte qualifizieren, sondern weil sie auch vom Wesen her allerbeste Tugenden an den Tag legen: Kameradschaft, Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Hilfsbereitschaft. Und für die Einsatzzeiten wird dem Arbeitgeber Lohnausfall erstattet. Das heißt, auch Arbeitgeber können unter dem Motto “Für mich. Für alle.” etwas zur Gemeinschaft beitragen.
Kann ich als Unternehmen die Feuerwehr unterstützen?
Unternehmen können die Freiwilligen Feuerwehren vor Ort auf vielfältige Art und Weise unterstützen. Sei es durch eine Kultur, die das Ehrenamt unterstützt und flexibel auf Trainings- oder Einsatzzeiten reagiert, durch Spenden (Mitgliedschaft im Förderverein), Räumlichkeiten für Trainings, Sachspenden für Feuerwehrveranstaltungen und -werbung oder Örtlichkeiten für Übungen. Gerade mit Letzteren können viele Betriebe neue Reize anbieten, weil die Feuerwehren dann nicht zum 10. Mal die Personensuche in der eigenen Fahrzeughalle üben müssen.
Wer bezahlt den Arbeits-/Verdienstausfall bei Einsätzen?
Wenn die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter/-innen für Einsätze, Ausbildung und Übungen frei stellen, erhalten sie für den Ausfall die gesetzlich vorgesehene Kostenerstattung. Auch Selbständige haben Anrecht auf diese Kostenerstattung.
Ansprechpartner
Jürgen Rabbe, Markus Müller, Reiner Vössing
Leiter der Feuerwehr mit Stellvertretern
www.freiwillige-feuerwehr.nrw