VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ

Die Aufgabe des Vorbeugende Brandschutz (VB) ist die Unterstützung bei der Erreichung der Ziele der Bauordnung NRW. Hierbei handelt es sich um:

    • bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren
    • der Vermeidung der Entstehung eines Brandes
    • der Rettungswege sowie der Zugänglichkeiten zum Objekt
    • der Ausbreitung von einem Feuer und Rauch vorzubeugen
    • der schnellen Branderkennung und Alarmierung
    • Durchführbarkeit von wirksamen Löscharbeiten
    • Bewertung einer ausreichenden Löschwasserversorgung
1) Beratung in privaten  Fragestellungen mit Bezug zum Brandschutz

Wie und wo sollte ich Rauchmelder installieren? Welcher Feuerlöscher ist der richtige für mein Zuhause? Sollte ich einen CO-Warner bei mir im Haus installieren?
Das sind einige wenige Fragestellungen, die uns immer wieder gestellt werden. Gerne helfen wir euch bei der Beantwortung der Fragen. Kommt gerne auf uns zu – auch Hausbesuche ohne Gefahrensituation sind möglich!

 

2) Beratungen bei “Bauvorhaben”

Für mein Bauvorhaben wird ein Brandschutzkonzept gefordert? Was soll ich nun tun?
Ein Brandschutzkonzept können wir leider nicht für euch schreiben. Aber wir begleiten sehr gerne die Brandschutzsachverständigen bei der Ausarbeitung der Brandschutzkonzepte. So können wir uns direkt mit unseren sogenannten “Mitteln der Feuerwehr” einbringen, um auch den Betrieb eures Bauvorhabens bestmöglich mit zu schützen.

Es gibt Unklarheiten bei brandschutztechnischen Fragestellungen?
Gerne nehmen wir zusammen mit unserer Brandschutzdienststelle des Kreis Höxters an Projektbesprechungen teil. Wir möchten mit euch und den Planern zusammen im Vorfeld möglichst alle brandschutztechnischen Fragestellungen klären, so dass einer reibungslosen Bauabnahme nichts mehr im Wege stehen sollte.

 

3) Durchführung von “Brandverhütungsschauen”

Was sind Brandverhütungsschauen und wie kann ich mich hierdrauf vorbereiten?
Brandverhütungsschauen sind in Objekten, die eine besondere Brand- oder Explosionsgefahr oder mit einer hohen Anzahl von betroffenen Personen bei einem Brandausbruch gerechnet werden müssen, durchzuführen. Die Begehung erfolgt durch uns zusammen mit einem Objektbeauftragten. Grundlagen der Prüfung sind neben den bestehenden Baugenehmigungen auch die aktuellen Brandschutzkonzepte und die gültigen Baunormungen.

4) Beratung und Abnahme “Betrieb einer Brandmeldeanlage”

Ich muss in meinem Gebäude eine Brandmeldeanlage installieren. Was muss ich beachten?
Die Planung und Installation einer Brandmeldeanlage ist etwas für Profis. Neben den gültigen Regelungen für Brandmeldeanlagen (DIN 14675, LAR NRW, …) sind auch die Aufschaltbedingungen der Feuerwehr Warburg bei der Planung, Installation und dem späteren Betrieb zu beachten.

Hier findet ihr die aktuellen Aufschaltbedingungen der Feuerwehr Warburg.

Damit es bei der Aufschaltung und Inbetriebnahme zu keinen Stolpersteinen kommt, nehmt gerne schon während der Planung Kontakt zu uns auf um die Rahmenbedingungen im Vorfeld festzulegen. Hierzu gehören zum Beispiel das Layout von Feuerwehrlaufkarten, die Position des Feuerwehr-Informations-Zentrums (FIZ), des Feuerwehr-Bedienfeld (FBF), des Feuerwehr-Schlüssel-Depots (FSD) oder das Freischaltelement (FSE). Leider zeigt unsere Erfahrung, dass Brandmeldeanlage, die ohne Abstimmung mit uns installiert wurden, mängelbehaftet oder für unsere Einsatztaktiken ungeeignet sind.

Ich habe bei mir im Gebäude eine Brandmeldeanlage. Muss ich jetzt noch was berücksichtigen?

Ja! Eine Brandmeldeanlage ist ein technisches System, welches gepflegt werden muss:

  1. Ich benötige eine sachkundige Person in der Bedienung der Brandmeldeanlage. Dies kann erforderlich sein um Fehlalarme beispielsweise durch Handwerkerfirmen zu vermeiden.
  2. Dies sollte mindestens durch quartalsmäßige Wartungen durch eine Brandmeldeanlagen-Errichterfirma geschehen.
  3. Bei aufgeschalteten Brandmeldeanlage wird durch uns die Aktualität der Feuerwehrlaufkarten, die Funktion der Aufschaltung, die Funktion des Feuerwehrschlüsseldepots sowie falls vorhanden der Austausch von Batterien bei elektrischen Schließsystemen am Feuerwehrschlüssel durchgeführt.
  4. Je nach Objekt kann auch eine wiederkehrende Sachverständigenprüfung nach Prüfverordnung NRW (PrüfVO NRW) erforderlich sein
5) Beratung und Prüfung von “Feuerwehrplänen”

Wann muss ich Feuerwehrpläne für mein Objekt erstellen und wozu soll das gut sein?
Feuerwehrpläne sind erforderlich, wenn die Baugenehmigung bzw. das Brandschutzkonzept es fordert. Feuerwehrpläne sind grundsätzlich bei Objekten zu erstellen, die eine besondere Brand- oder Explosionsgefährdung aufweisen oder bei einem Brandausbruch eine erhöhte Anzahl von Personen betroffen sein kann.

Feuerwehrpläne sind nach der DIN 14095 zu erstellen und im Vorfeld mit uns abzustimmen, wir geben euch dann auch eine eindeutige und einmalige Identifikationsnummer für das Objekt / den Feuerwehrplan. Dann kann uns die Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst zielgerichtet unterstützen.

Feuerwehrpläne dienen dazu der Einsatzleitung im Einsatzfall einen schnellen Überblick über Gefahren und besondere Gegebenheiten zu geben damit das Schadensausmaß auf ein Minimum begrenzt werden kann.

Feuerwehrpläne sind bei Änderungen der Gegebenheiten zu Aktualisieren und in einem Abstand von maximal 3 Jahren zu überprüfen.

6) Beratung und Abnahmen von “Aufstell- und Bewegungsflächen” für die Feuerwehr

Warum benötigt die Feuerwehr besondere “Aufstell- und Bewegungsflächen”?
Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind dafür, dass im Einsatzfall schnell und zielgerichtet Hilfe geleistet werden kann. In der DIN 14090 sowie unseren Infoblatt für “Aufstell- und Bewegungsflächen” findet ihr entsprechende Infos.

Hier findet ihr die aktuellen Anforderungen an Aufstell- und Bewegungsflächen der Feuerwehr Warburg.

7) Unterstützung und Auswertung von “Räumungs- und Evakuierungsübungen” sowie “Schulalarmen”

Ihr wollte eine Räumungsübung durchführen, wisst aber noch nicht genau wie? Oder ihr wollt fachkundige Übungsbeobachter haben?
Sprecht uns gerne an. Gemeinsam mit euch planen und führen wir gerne eine Räumungsübung durch. Im Anschluss führen wir zusammen eine Auswertung durch und leiten Optimierungen für den Ernstfall ab.